STRAFVERTEIDIGER NOTDIENST
Der Strafverteidigernotdienst Region Heilbronn/Schwäbisch Hall wurde im Sommer 2006 ins Leben gerufen. Mitinitiiert und mitbegründet wurde der Strafverteidigernotdienst von Rechtsanwalt Ralph Andreß.
Der Strafverteidigernotdienst soll Rechtssuchenden auch außerhalb der üblichen Bürozeiten anwaltliche Hilfe bieten. Deshalb ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Die Rufnummer ist nicht immer rund um die Uhr erreichbar, in der Regel aber von mindestens 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr, auch am Wochenende.
Der Strafverteidigernotdienst ist erreichbar unter der
Rufnummer:
0162 / 265 16 62
Die Mitglieder des Strafverteidigernotdienstes sind alle Fachanwälte oder Fachanwältinnen für Strafrecht. Dadurch ist ein hohes Maß an anwaltlicher und fachlicher Qualität gewährleistet. Alle Mitglieder/innen sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Strafrechts und verwandter Rechtsgebiete und besitzen eine langjährige Berufserfahrung.
Die Rufbereitschaft des Strafverteidigernotdienstes gewährleistet es auch am Abend und am Wochenende in allen Fragen aus dem Bereich des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts oder Opferrechts mit einem Spezialisten zu sprechen. Denn gerade in Strafsachen werden die Weichen für das spätere Verfahren sehr früh gestellt.
Für einen Anruf beim Strafverteidigernotdienst entstehen außer den Kosten des Telefonats keine weiteren Gebühren. Erst wenn es zu einer konkreten Mandatserteilung kommt, fallen Kosten und Gebühren, wie bei jeder anderen Beauftragung eines Anwalts auch, an.
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