Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Ulrich Gass

Fachanwalt Bankrecht
und Kapitalmarktrecht
Heilbronn
Tel. 07131 / 882 10 - 0
gass@kanzlei-gha.de

FACHANWALT BANKRECHT HEILBRONN

Rechtsanwalt Ulrich Gass - Ihr Spezialist in Heilbronn als
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heilbronn vertrete und berate ich sowohl Banken, als auch Bankkunden und Kapitalanleger. Hierbei kommt allen meinen Mandanten zugute, dass ich als ehemaliger Vorstand einer Volksbank sowohl mit der Bankpraxis vertraut bin, als auch mit den Problemen, Sorgen und Nöten von Darlehensnehmern und geschädigten Kapitalanlegern. Für Letztere habe ich mich in den letzten Jahren besonders engagiert, insbesondere in Kooperation mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW - www.dsw-info.de).

Über diese älteste und sehr renommierte deutsche Aktionärsvereinigung habe ich Zugriff auf einen umfangreichen Erfahrungs- und Datenschatz und somit höchst wertvolles Spezialwissen. Dies nutze ich zum Vorteil der Mandanten insbesondere bezüglich der jeweils vorhandenen aktuellen Erkenntnisse über den „grauen Kapitalmarkt“, auf dem trotz aller Warnungen leider immer noch sehr viel Geld von Privatanlegern „verbrannt“ und immenser Schaden verursacht wird. ("Kredithaie")

Aktuell verfolge ich besonders intensiv die Ansprüche geschädigter Kapitalanleger im Zusammenhang mit der Pleite der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Insbesondere beim hiesigen Landgericht Heilbronn habe ich schon zahlreiche Verfahren wegen fehlerhafter Beratung mit Erfolg für geschädigte Kapitalanleger abgeschlossen. Derzeit sind noch diverse eingeleitete Verfahren anhängig und es werden weitere Klagen erforderlich werden, soweit keine Einigung mit den von mir zunächst stets außergerichtlich in Anspruch genommenen Banken erfolgt. (vgl. z.B. Veröffentlichungen und Interwiews mit RA Gass, 1. Artikel, 2. Artikel)

Weitere interessante Verfahren sind derzeit anhängig wegen gescheiterten Fondsbeteiligungen. (vgl. z. B. das von RA Gass beim Landgericht Heilbronn erstrittene Urteil gegen die Deutsche Bank) In all diesen Fällen ist die höchstrichterliche Rechtsprechung – nach starker Zurückhaltung in den Jahren zuvor – eindeutig auf die Seite der Kapitalanleger umgeschwenkt. Insbesondere die BGH-Rechtsprechung zum „kick-back“ (versteckte und verschwiegene Rückvergütungen und Provisionen für Fonds und Banken) hat für viele Kapitalanleger – selbst in bislang als verjährt geltenden Fällen – das Tor für mögliche Regressansprüche wieder weit geöffnet. (vgl. zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung www.bankundkapitalmarkt.org)

Erforderlich ist allerdings, dass in jedem Einzelfall genau geprüft wird, ob erfolgversprechende Schritte unternommen werden können. Insoweit biete ich allen meinen Mandanten eine Erstberatung an, die – unabhängig vom Streitwert – im Höchstfall € 190,-- zuzüglich Mehrwertsteuer kostet (bei einem Besprechungs- oder Begutachtungsaufwand von bis zu zwei Stunden).

 

Weitere Beratungsschwerpunkte:

- Optimierung Altersvorsorge und Versicherungen
- Objektive Überprüfung von Wertpapierdepots, Vermögensverwaltung
- Ermittlung steuergünstiger Gestaltungen, auch unter Einbeziehung
  von Ehegatten und Kindern sowie Aspekten der Erbfolge, Testament
- Optimierung Firmennachfolge unter Einbeziehung von
  Erb- und Eheverträgen
- Optimierung von Grundstücks-, Darlehens- und Bürgschaftsverträgen

 

 

 

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