ARBEITSRECHT
Rechtsanwalt Ralph Andreß – Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Heilbronn
Im Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Vertretung beider Seiten erhalte ich Einblicke in die jeweiligen Motive und kann meine Mandanten so immer optimal beraten.
Das Arbeitsrecht gliedert sich in zwei Teile, das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und Gewerkschaften.
Ein großer Teil meiner Tätigkeit umfasst das Kündigungsschutzrecht. Hier ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen muss, andernfalls gilt die Kündigung als sozial gerechtfertigt. Hier umfasst die Tätigkeit insbesondere die Prüfung der Kündigungsgründe, die Sozialwidrigkeit und die Einhaltung der Kündigungsfrist.
Die Geltendmachung von rückständigen Lohn- und Gehaltsansprüchen, die Prüfung ob Einbehalte oder Rückforderungen, etwa von Weihnachtsgeld oder Gratifikationen, rechtmäßig erfolgt sind, gehört zum täglichen Lohn des Arbeitsrechtlers.
Die Aus- und Überarbeitung von Arbeitsverträgen erfolgt entsprechend dem jeweiligen Stand der Gesetzgebung und Rechtssprechung.
Im kollektiven Arbeitsrecht umfasst die Tätigkeit die Beratung auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Betriebsvereinbarungen bis hin zur Verhandlung vor der Einigungsstelle.
Die Vertretung und Beratung in Fragen von Berufsausbildungsverhältnissen gehört ebenso zu meiner Tätigkeit wie die Vertretung von leitenden Angestellten, welche in vielen Fällen, insbesondere hinsichtlich des Kündigungsschutzes, eine Sonderstellung einnehmen.
Arbeitgeber berate ich auf dem Gebiet des betrieblichen Verfassungsrechts, also beim Umgang mit dem Betriebsrat, etwa bei Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung bis hin zur Verhandlung vor der Einigungsstelle.
Ein großer Teil meiner Tätigkeit ist die Geltendmachung von rückständigen Lohn- und Gehaltsansprüchen. Oft ist auch zu prüfen, ob Einbehalte oder Rückforderungen, insbesondere von Weihnachtsgeld, durch den Arbeitgeber rechtmäßig erfolgt sind.
Zum Arbeitsrecht gehört auch das Recht der leitenden Angestellten, welches insbesondere hinsichtlich des Kündigungsschutzes eine Sonderstellung einnimmt.
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