RECHTSANWALT RALPH ANDRESS
Zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
Studium in Konstanz und Referendariat in Heilbronn. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Herr Rechtsanwalt Andreß ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Heilbronn zugelassen.
Seine Schwerpunkte sind:
- Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Strafrecht
- Steuerstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsrecht
- Unfallregulierung
- Versicherungsrecht
- Haftpflichtrecht
Ich vertrete Mandanten außergerichtlich und vor Gericht.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.
Ich habe von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht verliehen bekommen.
Ich verstehe mich als Anwalt im klassischen Sinne, als Generalist mit Schwerpunkten.
Entgegen der landläufigen Meinung muss ein Rechtsanwalt kein Fachidiot mit eng begrenztem Tätigkeitsfeld sein. Die verschiedenen Rechtsgebiete greifen ineinander über, die Rechtsgrundlagen sind oft dieselben.
Gerade bei der Beratung von komplexen Sachverhalten ist es von großem Vorteil, die Rechtslage auch über den Tellerrand hinaus zu kennen.
Wo besondere Kenntnisse erforderlich sind, scheue ich mich nicht, externen Sachverstand hinzuziehen oder Ihnen einen kompetenten Kollegen zu empfehlen.
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