ANWÄLTE

Die Anwälte – aller guten Dinge sind drei

Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Gass Herrmann Andreß wurde im Jahr 1954 von unserem Senior Helmut Herrmann in Heilbronn als Einzelkanzlei gegründet.

Schon bald erkannte Rechtsanwalt Helmut Herrmann, dass die Zeiten des Einzelkämpfers gezählt sind. Immer umfangreichere und kompliziertere Gesetze und eine ausufernde Rechtssprechung forderten eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete.

Rechtsanwalt Herrmann nahm 1976 Rechtsanwalt Ulrich Gass als Sozius auf. Im Jahr 1983 trat Rechtsanwalt Ulrich Herrmann - Sohn des Kanzleigründers - ein, 1999 Rechtsanwalt Ralph Andreß.

Rechtsanwalt Helmut Herrmann ist nach seinem wohlverdienten Ruhestand leider im Juli 2010 im 89. Lebensjahr verstorben. Wir werden die Kanzlei in dankbarer Erinnerung im Sinne unseres allseits geschätzten und hoch geehrten Gründers fortführen und zum Wohl unserer Mandanten seinen aus dem römischen Recht stammenden Wahlspruch stets beherzigen:

Fortiter in re, suaviter in modo (unbeugsam und hartnäckig in der Sache, sorgsam im Mandanteninteresse).

 

Rechtsanwalt
Ulrich Herrmann




Rechtsanwalt
Ulrich Gass



 

 

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Rechtsanwalt
Ralph Andreß